Zentralruf der Autoversicherer
Gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle zur Ermittlung einer deutschen oder ausl. Haftpflichtversicherung
Gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle zur Ermittlung einer deutschen oder ausl. Haftpflichtversicherung
Unfallhilfe in Deutschland durch ausländische Fahrzeuge, zuständige Einrichtung zur Abwicklung von Autohaftpflichtfällen im Rahmen des internationalen Grüne Karte Systems
Hilfe für Verkehrsopfer bei Unfällen, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden oder in denen das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als „Tatwaffe“ eingesetzt wird oder der Autohaftpflichtversicherer insolvent wird. Außerdem hilft die VOH Verkehrsopfern bei Unfällen im Ausland in der Funktion als Entschädigungsstelle nach der 4. KH-EG-Richtlinie.
Neutrales Bindeglied zwischen Polizei und Abschleppunternehmen für eine faire und transparente Vermittlung von Abschleppaufträgen.
Wichtige Hinweise / Richtlinien zu verschiedenen Themen der Unternehmenssicherheit:
Hinweise / Anregungen u.a. zum Einbruchschutz oder Frachtdiebstähle
Neben diversen gesetzl. Bestimmungen (DGVU Vorschrift 3, §49 EnWG, BetrSichV 2015, den TRBS-Techn. Regeln für Betriebssicherheit etc.), gibt es auch Auflagen der Versicherer für ortsfeste elektr. Anlagen nach DIN VDE 0100 – 0105 sowie 0100 - 600. Da es keinen Bestandsschutz für elektr. Geräte (VDE 0105 4.1) gibt, müssen diese regelmäßig überprüft werden. Einzelheiten regelt der Versicherungsschutz! Ein nicht vorliegendes Zertifikat kann extreme Auswirkungen auf die Entschädigungsleistung eines Versicherers haben, wenn die Brandursache auf einen Defekt der elektr. Anlagen zurückzuführen ist, die nicht gewartet wurde.